Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privat- und Selbstzahlerleistungen

Stand: Oktober 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die über diesen Bereich unserer Website angebotenen Privat- und Selbstzahlerleistungen.

Die dort dargestellten Leistungen werden ausschließlich privatärztlich beziehungsweise als Selbstzahlerleistungerbracht. Eine Abrechnung dieser Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nicht.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anfrage, Vereinbarung und Durchführung der über diesen Bereich angebotenen Privat- und Selbstzahlerleistungen unserer Praxis.

Sie gelten sowohl für privat versicherte Patienten als auch für gesetzlich versicherte Patienten, die die jeweilige Leistung auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.

Bei minderjährigen Patienten handeln die jeweiligen Sorgeberechtigten beziehungsweise entsprechend bevollmächtigten Personen für den Patienten.

2. Privat- und Selbstzahlerleistungen

Die in diesem Bereich angebotenen Leistungen sind nicht zur Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.

Gesetzlich versicherte Patienten nehmen diese Leistungen daher ausschließlich als Selbstzahlerleistung in Anspruch. Eine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte oder zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nicht.

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird vor Durchführung der Leistung die erforderliche schriftliche Zustimmung zur Privatbehandlung beziehungsweise Selbstzahlerleistung eingeholt. Der Patient beziehungsweise dessen gesetzlicher Vertreter wird dabei über die Pflicht zur eigenen Kostenübernahme informiert.

Dies entspricht § 18 Abs. 8 BMV-Ä: Für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, darf eine Vergütung vom gesetzlich Versicherten insbesondere dann gefordert werden, wenn vorher dessen schriftliche Zustimmung eingeholt und auf die Pflicht zur Kostenübernahme hingewiesen wurde.

3. Terminanfrage über die Website

Über das auf unserer Website bereitgestellte Formular können Patienten beziehungsweise deren Sorgeberechtigte eine Anfrage für eine Privat- oder Selbstzahlerleistung übermitteln.

Im Rahmen der Anfrage können insbesondere die gewünschte Leistung sowie mögliche Wunschtermine angegeben werden.

Die Übermittlung des Formulars und die Angabe eines oder mehrerer Wunschtermine stellen noch keine verbindliche Terminbuchung dar.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin entsteht durch die Übermittlung der Anfrage nicht.

4. Verbindliche Terminvereinbarung

Ein Termin gilt erst dann als verbindlich vereinbart, wenn dieser durch unsere Praxis ausdrücklich bestätigt wurde.

Die Bestätigung kann insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über einen von unserer Praxis eingesetzten Kommunikationsdienst erfolgen.

Kann keiner der angegebenen Wunschtermine angeboten werden, kann die Praxis einen abweichenden Termin vorschlagen. Dieser wird erst nach entsprechender Vereinbarung verbindlich.

Die nachfolgenden Regelungen über Terminabsagen und Ausfallhonorare gelten ausschließlich für verbindlich bestätigte Termine.

5. Kosten der Behandlung

Ärztliche Leistungen werden grundsätzlich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)abgerechnet. § 1 GOÄ bestimmt, dass sich die Vergütung für berufliche ärztliche Leistungen grundsätzlich nach der GOÄ richtet. Leistungen, die über eine medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen, können berechnet werden, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht wurden.

Auf unserer Website angegebene Preise oder Kostenrahmen dienen – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – der Orientierung über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Der endgültige Rechnungsbetrag kann sich abhängig vom tatsächlich erforderlichen und erbrachten Leistungsumfang sowie den nach der GOÄ abrechenbaren Leistungen unterscheiden.

Soweit erkennbar ist, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, erfolgt vor Beginn der Behandlung eine Information über die voraussichtlichen Kosten. § 630c Abs. 3 BGB sieht eine solche Information in Textform vor.

6. Gesetzlich versicherte Selbstzahler

Gesetzlich versicherte Patienten beziehungsweise deren Sorgeberechtigte erklären vor Durchführung der Leistung schriftlich, dass sie die jeweilige Leistung als Selbstzahlerleistung wünschen und die hierfür anfallenden Kosten selbst übernehmen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die gegebenenfalls erforderliche individuelle Selbstzahler- beziehungsweise Privatbehandlungsvereinbarung nicht.

Eine solche Vereinbarung kann insbesondere die konkret gewünschte Leistung, die voraussichtlichen Gebühren beziehungsweise Kosten und die Erklärung zur eigenen Kostenübernahme enthalten. Die Bundesärztekammer weist für entsprechende Leistungen bei gesetzlich Versicherten ebenfalls auf die vorherige schriftliche Zustimmung und Kosteninformation hin.

7. Privat versicherte Patienten

Privat versicherte Patienten erhalten für die in Anspruch genommenen Leistungen eine privatärztliche Rechnung.

Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle, Zusatzversicherung oder ein anderer Kostenträger die entstandenen Kosten übernimmt, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag beziehungsweise den jeweiligen Erstattungsbestimmungen.

Die Praxis übernimmt keine Garantie für eine vollständige oder teilweise Erstattung der Behandlungskosten durch einen Kostenträger.

Die Zahlungspflicht gegenüber der Praxis wird durch eine vollständige oder teilweise Ablehnung der Kostenerstattung grundsätzlich nicht berührt.

8. Terminabsage und Terminverlegung

Termine für Privat- und Selbstzahlerleistungen werden individuell geplant. Insbesondere für umfangreichere Beratungs-, Untersuchungs- und Diagnostikleistungen können längere Zeiträume sowie personelle und räumliche Kapazitäten ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert werden.

Ein verbindlich vereinbarter Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verlegt werden.

Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage bei der Praxis über einen hierfür zur Verfügung gestellten Kommunikationsweg.

9. Nichterscheinen und Ausfallhonorar

Wird ein verbindlich vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt oder erscheint der Patient ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 150,00 € in Rechnung zu stellen.

Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der für den Patienten reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und dadurch tatsächlich ein entsprechender wirtschaftlicher Ausfall entstanden ist.

Dem Patienten beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Diese Regelung berücksichtigt die Anforderungen an pauschalierte Schadensersatzklauseln nach § 309 Nr. 5 BGB. Danach darf eine Schadenspauschale insbesondere den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen und der Vertragspartner muss ausdrücklich nachweisen können, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Das Ausfallhonorar stellt keine ärztliche Behandlungsleistung dar und wird nicht als ärztliche Leistung nach der GOÄ abgerechnet.

Die Rechtsprechung erkennt an, dass bei verbindlich ausschließlich für einen Patienten reservierten Zeitfenstern ein Vergütungs- beziehungsweise Ausfallanspruch grundsätzlich in Betracht kommen kann. Auch eine 24-Stunden-Absagefrist wurde in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich als unangemessen angesehen. Entscheidend bleiben jedoch die konkreten Umstände des jeweiligen Falls.

10. Unverschuldete Verhinderung

Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren und vom Patienten beziehungsweise dessen Sorgeberechtigten nicht zu vertretenden Umständen kann die Praxis von der Berechnung eines Ausfallhonorars absehen.

Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

11. Verspätetes Erscheinen

Patienten werden gebeten, zu vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.

Bei einer erheblichen Verspätung kann die vollständige Durchführung der vorgesehenen Leistung aus organisatorischen oder medizinischen Gründen gegebenenfalls nicht mehr möglich sein.

Soweit erforderlich, kann in diesem Fall ein neuer Termin vereinbart werden.

12. Absage durch die Praxis

Die Praxis ist berechtigt, Termine insbesondere aufgrund unvorhersehbarer medizinischer, personeller oder organisatorischer Umstände abzusagen oder zu verlegen.

Die betroffenen Patienten beziehungsweise deren Sorgeberechtigte werden nach Möglichkeit unverzüglich informiert und es wird ein Ersatztermin angeboten.

Wird ein Termin durch die Praxis abgesagt, entsteht selbstverständlich kein Ausfallhonorar.

13. Umfang der medizinischen Leistung

Art und Umfang der im Einzelfall tatsächlich erforderlichen medizinischen Leistungen richten sich nach den medizinischen Erfordernissen und den geltenden fachlichen Standards.

Die Beschreibung einer Leistung auf unserer Website stellt keine Zusicherung eines bestimmten medizinischen Ergebnisses dar.

Insbesondere besteht bei diagnostischen Leistungen kein Anspruch auf eine bestimmte Diagnose, ein bestimmtes Untersuchungsergebnis, eine Verordnung, Bescheinigung oder bestimmte Therapieempfehlung.

Die medizinische Beurteilung erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien.

14. Angaben des Patienten

Patienten beziehungsweise deren Sorgeberechtigte sind gehalten, die zur Durchführung der jeweiligen Leistung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Hierzu können insbesondere für die konkrete Leistung relevante Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, bestehende Diagnosen oder bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse gehören.

Welche Angaben oder Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Untersuchung beziehungsweise Behandlung.

15. Minderjährige Patienten

Bei minderjährigen Patienten müssen medizinisch und rechtlich erforderliche Einwilligungen durch die hierzu berechtigten Personen erfolgen.

Mit der Übermittlung einer Terminanfrage bestätigt die absendende Person, zur Übermittlung der angegebenen personenbezogenen Daten sowie zur Stellung der Anfrage berechtigt zu sein.

Die gesetzlichen Regelungen zur medizinischen Aufklärung und Einwilligung bleiben hiervon unberührt.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten und gegebenenfalls Gesundheitsdaten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung sowie in den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Terminanfrage für Privat- und Selbstzahlerleistungen.

17. Keine Nutzung für medizinische Notfälle

Das Anfrageformular für Privat- und Selbstzahlerleistungen ist nicht für medizinische Notfälle oder akut behandlungsbedürftige Beschwerden vorgesehen.

Aus der Übermittlung einer Anfrage darf nicht davon ausgegangen werden, dass diese unmittelbar medizinisch geprüft oder beantwortet wird.

Bei medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst unter 112 zu kontaktieren.

18. Gesetzliche Patientenrechte

Die gesetzlichen Rechte der Patienten, insbesondere die Vorschriften über den Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB, bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen und Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Stand: Oktober 2026